AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für ColorConcept
Stand: 30. Juli 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter
Anbieter der Software-as-a-Service-Anwendung „ColorConcept“ ist:
Martina Tovar Design & Software Bohlkolk 7 31848 Bad Münder Deutschland
Kontakt
Telefon: +49 (0) 151 21181888
E-Mail: info@design-software.de
Website: www.design-software.de
nachfolgend „Anbieter“ genannt.
1.2 Geltung dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der webbasierten Anwendung ColorConcept sowie für alle damit verbundenen Zusatzleistungen, Speichererweiterungen, Mitarbeiterplätze, Kundenportale und sonstigen kostenpflichtigen Erweiterungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Ausschließlich Unternehmer
ColorConcept richtet sich ausschließlich an:
- Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
- Selbstständige und Freiberufler,
- juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
- rechtsfähige Personengesellschaften sowie
- öffentliche Sondervermögen.
Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, ColorConcept in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht zur Registrierung und Nutzung von ColorConcept berechtigt.
1.4 Bezeichnungen
„Kunde“ beziehungsweise „Tenant“ bezeichnet das Unternehmen oder die selbstständig tätige Person, für deren Geschäftsbetrieb das ColorConcept-Konto eingerichtet wird.
„Owner“ bezeichnet den Hauptnutzer eines Tenants.
„Mitarbeiter“ bezeichnet vom Kunden eingerichtete oder eingeladene interne Nutzer.
„Portalnutzer“ bezeichnet Kunden, Ansprechpartner, externe Dienstleister oder sonstige Personen, denen der Kunde Zugriff auf ein Kundenportal gewährt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Bereitstellung der Software
Der Anbieter stellt dem Kunden ColorConcept als webbasierte Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.
Die Anwendung dient insbesondere der:
- Erstellung und Verwaltung von Farbwelten,
- Speicherung von HEX-, RGB-, HSB- und CMYK-Werten,
- Verwaltung von Logos, Signets und Logo-Varianten,
- Verwaltung und Vorschau von Schriftarten,
- Ablage von Design-Assets und Markendateien,
- Erstellung kundenbezogener CI- und Markenarchive,
- Darstellung von Markengeschichten, Markenwerten und Markenbotschaften,
- Verwaltung von Kunden und Kundenprojekten,
- Präsentation von Entwürfen,
- Sammlung von Kommentaren und Änderungswünschen,
- Dokumentation von Designfreigaben,
- Verwaltung von Zahlungs- und Veröffentlichungsstatus,
- Bereitstellung von Kundenportalen,
- Erstellung von Magic Links,
- Verwaltung von Rollen und Berechtigungen,
- Erstellung von Farbwelt-PDFs und Kundenexporten sowie
- Zusammenarbeit innerhalb von Agentur- und Designteams.
2.2 Kein Anspruch auf bestimmte nicht vereinbarte Funktionen
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach:
- dem gebuchten Paket,
- den im Bestellprozess dargestellten Leistungsmerkmalen,
- der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und
- gegebenenfalls individuell vereinbarten Zusatzleistungen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, zukünftige Planungen, öffentliche Roadmaps oder unverbindliche Vorschauen sind nicht geschuldet.
2.3 Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung benötigt der Kunde insbesondere:
- eine funktionsfähige Internetverbindung,
- einen aktuellen, unterstützten Webbrowser,
- aktiviertes JavaScript,
- ein geeignetes Endgerät und
- für den E-Mail-Versand beziehungsweise den Empfang von Magic Links eine funktionsfähige E-Mail-Adresse.
Der Anbieter schuldet nicht die Bereitstellung dieser Voraussetzungen.
2.4 Keine Installation
ColorConcept wird als Web-App bereitgestellt. Eine lokale Installation beim Kunden ist grundsätzlich nicht erforderlich.
2.5 Kein allgemeines Projektmanagementsystem
ColorConcept ist auf Markenverwaltung, Farbwelten, Brand Assets, Kundenportale, Designreviews und Freigabeprozesse ausgerichtet.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ersetzt ColorConcept kein:
- allgemeines Projektmanagementsystem,
- Buchhaltungsprogramm,
- Warenwirtschaftssystem,
- Dokumentenmanagementsystem mit gesetzlicher Archivierungsfunktion,
- revisionssicheres Archiv,
- Zahlungssystem,
- elektronisches Signatursystem oder
- Rechtsberatungsangebot.
3. Registrierung und Vertragsschluss
3.1 Registrierung
Zur Nutzung von ColorConcept muss der Kunde ein Konto anlegen und die im Registrierungsprozess abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Name des Unternehmens,
- Name des Owners,
- geschäftliche E-Mail-Adresse,
- Rechnungsanschrift,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden,
- gewähltes Paket und
- Bestätigung der Unternehmereigenschaft.
3.2 Angebot und Annahme
Die Darstellung von ColorConcept auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande durch:
- ausdrückliche Annahme durch den Anbieter,
- Freischaltung des Kontos oder
- Beginn der vertragsgemäßen Bereitstellung,
je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
3.3 Berechtigung der handelnden Person
Die registrierende Person bestätigt, berechtigt zu sein, den Vertrag im Namen des angegebenen Unternehmens abzuschließen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass auch später eingerichtete Nutzer nur im Rahmen ihrer internen Vertretungs- und Entscheidungsbefugnisse handeln.
3.4 Ablehnung einer Registrierung
Der Anbieter darf eine Registrierung aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei:
- erkennbar falschen Angaben,
- Registrierung durch einen Verbraucher,
- missbräuchlicher Nutzung,
- Sicherheitsbedenken,
- früheren erheblichen Vertragsverletzungen oder
- fehlender technischer beziehungsweise wirtschaftlicher Durchführbarkeit.
4. Kostenlose Testphase
4.1 Dauer
Soweit im Registrierungsprozess angeboten, erhält der Kunde eine kostenlose Testphase von 30 Tagen.
Die konkrete Dauer ergibt sich aus der bei der Registrierung angezeigten Leistungsbeschreibung.
4.2 Umfang
Während der Testphase kann der Kunde ColorConcept im Rahmen des angebotenen Testumfangs nutzen.
Bestimmte Funktionen, Speichergrößen, Nutzerzahlen oder Versandmengen können während der Testphase eingeschränkt sein, sofern dies vor der Registrierung erkennbar dargestellt wird.
4.3 Nur eine Testphase
Pro Unternehmen, Unternehmensgruppe oder wirtschaftlich zusammengehöriger Organisation darf grundsätzlich nur eine kostenlose Testphase genutzt werden.
Das wiederholte Anlegen von Testkonten zur Umgehung einer Vergütungspflicht ist unzulässig.
4.4 Übergang in den kostenpflichtigen Vertrag
Sofern im Bestellprozess nichts anderes angegeben wird, geht die Testphase nach ihrem Ablauf automatisch in das kostenpflichtige Basispaket über, wenn der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase kündigt.
Der bei der Registrierung angezeigte Preis ist anschließend monatlich zu zahlen.
Der Kunde wird im Registrierungsprozess deutlich auf den Übergang in den kostenpflichtigen Vertrag hingewiesen.
4.5 Kündigung während der Testphase
Der Kunde kann den Vertrag während der Testphase mit Wirkung zum Ende der Testphase kündigen. In diesem Fall entsteht keine Vergütungspflicht für das Basispaket.
Bereits ausdrücklich kostenpflichtig gebuchte Zusatzleistungen bleiben vergütungspflichtig, sofern im Buchungsdialog nichts anderes angegeben wurde.
5. Basispaket und Leistungsgrenzen
5.1 Basispaket
Der Umfang des Basispakets ergibt sich aus der aktuellen Preis- und Leistungsübersicht.
Es kann insbesondere enthalten:
- eine bestimmte Anzahl interner Nutzer,
- einen festgelegten Gesamtspeicher,
- eine nicht nach Kundenzahl begrenzte Kundenverwaltung,
- Farbwelten und CI-Verwaltung,
- Kundenportale,
- Magic Links,
- Reviews und Freigaben,
- PDF- und Datenexporte,
- Rollen und Berechtigungen sowie
- Sicherheitsfunktionen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung.
5.2 Keine künstliche Begrenzung der Kundenzahl
Soweit in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als unbegrenzt bezeichnet, wird die Zahl der vom Kunden angelegten Endkunden nicht begrenzt.
Die tatsächliche Nutzung bleibt jedoch durch den gebuchten Speicherplatz, technische Schutzgrenzen und die Pflicht zu einer angemessenen Nutzung beschränkt.
Der Kunde kann daher beispielsweise:
- wenige Kunden mit umfangreichen Design-Dateien oder
- viele Kunden mit kleinen Farb- und Markendatensätzen
verwalten.
5.3 Fair Use
Auch bei als unbegrenzt bezeichneten Funktionen ist eine Nutzung unzulässig, die:
- die technische Stabilität erheblich beeinträchtigt,
- automatisierte Massenabfragen ohne Freigabe ausführt,
- Sicherheitsmechanismen umgeht,
- ColorConcept als öffentlichen Dateihoster zweckentfremdet oder
- deutlich außerhalb des erkennbaren Vertragszwecks liegt.
Vor einer Einschränkung wird der Anbieter den Kunden grundsätzlich kontaktieren und eine angemessene Lösung anbieten, sofern keine akute Sicherheitsgefährdung besteht.
6. Speicherplatz und Dateien
6.1 Speicherlimit
Der Kunde erhält den im gebuchten Paket ausgewiesenen Gesamtspeicher.
Der Speicher wird tenantbezogen erfasst. Die Zahl der Kunden ist nicht maßgeblich; entscheidend ist der tatsächlich belegte Speicherplatz.
6.2 Kundenbezogene Trennung
Die Dateien der einzelnen Tenants werden logisch und organisatorisch voneinander getrennt.
Innerhalb eines Tenants werden Dateien den jeweiligen Kunden, Kategorien und Projekten zugeordnet.
Die interne Ordner- und Datenbankstruktur kann aus technischen Gründen geändert werden, solange die vertragsgemäße Trennung und Zugriffskontrolle erhalten bleibt.
6.3 Messung des Speicherverbrauchs
Für die Berechnung des Speicherverbrauchs können insbesondere berücksichtigt werden:
- Originaldateien,
- erzeugte Vorschauen,
- Schriftdateien,
- Bilddateien,
- PDFs,
- ZIP-Archive,
- Design-Dateien,
- temporär gespeicherte Dateiversionen und
- Dateien im Papierkorb, solange sie nicht endgültig gelöscht sind.
Die in der Anwendung angezeigte Speicherübersicht ist maßgeblich, sofern kein offensichtlicher Berechnungsfehler vorliegt.
6.4 Erreichen des Limits
Erreicht der Kunde sein Speicherlimit, kann der Anbieter weitere Uploads blockieren.
Bereits gespeicherte Inhalte bleiben grundsätzlich zugänglich, solange:
- der Vertrag fortbesteht,
- keine Sicherheitsgründe entgegenstehen und
- das Konto nicht aus anderen Gründen gesperrt ist.
Der Kunde kann Speicher freigeben oder zusätzlichen Speicher buchen.
6.5 Zulässige Dateiformate
Die jeweils unterstützten Dateiformate ergeben sich aus der Anwendung.
Der Anbieter kann einzelne Dateiformate aus Sicherheitsgründen:
- ablehnen,
- nur als Download bereitstellen,
- nicht als Vorschau anzeigen,
- in ihrer Dateigröße beschränken oder
- nachträglich sperren.
6.6 Upload-Prüfung
Dateien können automatisiert geprüft werden, insbesondere auf:
- manipulierte Dateitypen,
- eingebettete Scripts,
- ausführbare Inhalte,
- schädliche SVG-Bestandteile,
- gefährliche Archivpfade,
- auffällige Kompressionsverhältnisse,
- beschädigte Dateistrukturen und
- Schadsoftware-Indikatoren.
Eine erfolgreiche technische Prüfung stellt keine Garantie dafür dar, dass eine Datei vollständig ungefährlich, rechtmäßig oder frei von Schadsoftware ist.
6.7 Kein alleiniger Originalspeicher
ColorConcept ist als Arbeits-, Präsentations- und Markenarchiv konzipiert. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, von unersetzlichen Originaldateien angemessene eigene Sicherungskopien aufzubewahren.
ColorConcept ist kein Ersatz für gesetzlich vorgeschriebene, revisionssichere oder branchenspezifische Archivierung.
7. Zusätzlicher Speicher und Mitarbeiterplätze
7.1 Selbstständige Buchung
Der Owner sowie Nutzer mit einer ausdrücklich erteilten Buchungsberechtigung können über die Anwendung kostenpflichtige Erweiterungen buchen.
Dazu können gehören:
- zusätzlicher Speicherplatz,
- zusätzliche Mitarbeiterplätze und
- weitere künftig angebotene Zusatzmodule.
7.2 Sofortige Aktivierung
Eine im Buchungsdialog bestätigte Erweiterung wird grundsätzlich sofort technisch aktiviert.
Die Aktivierung ist nicht davon abhängig, dass der Anbieter die Buchung zuvor manuell freigibt oder bereits in ein externes Rechnungssystem übernommen hat.
7.3 Verbindliche Buchung
Vor dem Abschluss werden insbesondere angezeigt:
- Art der Erweiterung,
- Menge,
- monatlicher Aufpreis,
- neues Gesamtlimit,
- Zeitpunkt der Aktivierung und
- gegebenenfalls der neue monatliche Gesamtpreis.
Mit Betätigung des eindeutig beschrifteten Buchungsbuttons gibt der berechtigte Nutzer eine verbindliche kostenpflichtige Bestellung ab.
7.4 Buchungsberechtigte Nutzer
Buchungen können verbindlich vorgenommen werden durch:
- den Owner oder
- einen Mitarbeiter, dem der Owner beziehungsweise ein hierzu berechtigter Nutzer das Recht zur Buchung kostenpflichtiger Erweiterungen erteilt hat.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Vergabe dieses Rechts.
Der Anbieter darf darauf vertrauen, dass eine über ein entsprechend berechtigtes Benutzerkonto vorgenommene Buchung intern autorisiert ist.
7.5 Sicherheitsbestätigung
Der Anbieter kann vor einer Buchung eine zusätzliche Bestätigung verlangen, insbesondere:
- erneute Passworteingabe,
- Zwei-Faktor-Code,
- Bestätigungscheckbox oder
- erneute Authentifizierung.
7.6 Abrechnung
Die Erweiterung wird ab dem im Buchungsdialog angezeigten Zeitpunkt berechnet.
Sie wird entweder:
- anteilig bis zum nächsten Abrechnungszeitpunkt,
- mit der nächsten wiederkehrenden Rechnung oder
- nach der im Buchungsdialog dargestellten Abrechnungsweise
in Rechnung gestellt.
Die technische Aktivierung kann bereits vor der manuellen Anpassung der wiederkehrenden Rechnung erfolgen.
7.7 Dokumentation
Der Anbieter darf Buchungen revisionsgeeignet protokollieren, insbesondere mit:
- Tenant,
- buchendem Nutzer,
- Buchungszeitpunkt,
- gebuchter Menge,
- Preis zum Buchungszeitpunkt,
- vorherigem und neuem Limit,
- Bestätigungstext und
- technisch erforderlichen Sicherheitsdaten.
7.8 Reduzierung von Erweiterungen
Eine Reduzierung von Speicher oder Mitarbeiterplätzen ist nur möglich, wenn die verbleibende Kapazität ausreicht.
Eine Reduzierung kann insbesondere abgelehnt oder zurückgestellt werden, wenn:
- der belegte Speicher das neue Limit übersteigt oder
- mehr aktive Mitarbeiter vorhanden sind als anschließend Plätze verfügbar wären.
Reduzierungen werden grundsätzlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, sofern im jeweiligen Prozess nichts anderes vereinbart wird.
8. Preise, Rechnungen und Zahlung
8.1 Preise
Es gelten die beim Vertragsschluss beziehungsweise bei der Buchung angezeigten Preise.
Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise:
- als Nettopreise,
- zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und
- pro angegebenem Abrechnungszeitraum.
8.2 Rechnungsstellung
Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch an die vom Kunden hinterlegte Rechnungs- oder Owner-E-Mail-Adresse versendet.
Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Rechnungsdaten und E-Mail-Adresse aktuell zu halten.
8.3 Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
8.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Anbieter kann insbesondere gesetzliche Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale und nachgewiesene weitere Verzugsschäden verlangen.
8.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8.6 Keine Rückerstattung bei Nichtnutzung
Die Vergütung ist für die Bereitstellung des gebuchten Zugangs und der vereinbarten Kapazitäten geschuldet.
Eine vorübergehende Nichtnutzung durch den Kunden führt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung.
Ansprüche wegen einer vom Anbieter zu vertretenden erheblichen Leistungsstörung bleiben unberührt.
9. Benutzerkonten und Zugangssicherheit
9.1 Persönliche Konten
Interne Nutzerkonten sind personenbezogen und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam verwendet werden.
Für externe Portalzugriffe können die hierfür vorgesehenen Magic Links und Kundenportal-Funktionen genutzt werden.
9.2 Zugangsdaten
Der Kunde und seine Nutzer müssen:
- sichere Passwörter verwenden,
- Zugangsdaten geheim halten,
- Zugangsdaten nicht unkontrolliert weitergeben,
- Endgeräte angemessen schützen und
- verdächtige Vorgänge unverzüglich melden.
9.3 Zwei-Faktor-Authentifizierung
Soweit verfügbar, können Nutzer die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
Der Anbieter kann die Aktivierung von 2FA für bestimmte sicherheitsrelevante Rollen künftig verlangen, sofern dies sachlich gerechtfertigt und dem Kunden zumutbar ist.
Wiederherstellungscodes sind sicher aufzubewahren.
9.4 Langfristige Anmeldung
Der Kunde kann, soweit angeboten, die Funktion „angemeldet bleiben“ verwenden.
Langfristige Anmeldetokens sind gerätebezogen und können im Profil widerrufen werden.
Der Anbieter darf Sitzungen und Tokens aus Sicherheitsgründen jederzeit ungültig machen.
9.5 Verdacht auf Missbrauch
Bei Verdacht auf einen kompromittierten Zugang darf der Anbieter:
- Sitzungen beenden,
- Tokens widerrufen,
- eine Passwortänderung verlangen,
- Zugänge vorübergehend sperren und
- zusätzliche Authentifizierung verlangen.
10. Rollen, Berechtigungen und Kundenzugriffe
10.1 Rollenverwaltung
Der Kunde kann seinen Mitarbeitern unterschiedliche Rollen und Einzelberechtigungen erteilen.
Dazu können insbesondere Rechte gehören für:
- Kunden,
- Farben,
- Dateien,
- Reviews,
- Kundenportale,
- Freigaben,
- Veröffentlichungen,
- Zahlungsstatus,
- Mitarbeiterverwaltung,
- Kunden-Zuordnungen und
- kostenpflichtige Buchungen.
10.2 Verantwortung des Owners
Der Owner ist für die anfängliche und laufende Vergabe angemessener Berechtigungen verantwortlich.
Er muss insbesondere prüfen, welche Mitarbeiter:
- kostenpflichtige Erweiterungen buchen,
- weitere Nutzer verwalten,
- Kunden freischalten,
- Zahlungsstatus verändern oder
- finale Dateien veröffentlichen dürfen.
10.3 Zugriff auf einzelne Kunden
Der Kunde kann Mitarbeitern Zugriff auf:
- alle Kunden,
- nur ausgewählte Kunden oder
- alle Kunden mit einzelnen Ausschlüssen
gewähren.
Die Berechtigung kann sowohl beim Mitarbeiter als auch innerhalb des jeweiligen Kunden verwaltet werden.
10.4 Delegation der Zugriffsverwaltung
Der Owner kann auch anderen Rollen das Recht erteilen, Mitarbeiter einzelnen Kunden zuzuordnen.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, diese Berechtigung nur geeigneten Personen zu erteilen.
10.5 Serverseitige Prüfung
Berechtigungen werden nicht ausschließlich über die sichtbare Benutzeroberfläche gesteuert. Der Anbieter darf und soll sie zusätzlich serverseitig prüfen.
Ein ausgeblendeter Button allein begründet weder ein Recht noch ersetzt er die technische Berechtigungsprüfung.
10.6 Ausscheiden eines Mitarbeiters
Der Kunde ist verpflichtet, Zugänge ausscheidender oder nicht mehr berechtigter Mitarbeiter unverzüglich:
- zu sperren,
- zu löschen oder
- in ihren Rechten einzuschränken.
11. Kundenportale und Magic Links
11.1 Kundenportal
Der Kunde kann für seine eigenen Kunden beziehungsweise Projekte ein Kundenportal bereitstellen.
Darin können je nach Freigabe insbesondere angezeigt werden:
- Hauptlogo,
- Signet,
- Logo-Varianten,
- Farben,
- Schriftvorschauen,
- Markengeschichte,
- Philosophie,
- Mission und Vision,
- Markenwerte,
- Eigenschaften,
- Social-Media-Vorlagen,
- Mockups,
- Design-Assets,
- Entwürfe,
- Kommentare,
- Freigaben und
- Dateien zum Download.
11.2 Kein eigenes Vertragsverhältnis mit Portalnutzern
Durch die Nutzung eines vom Kunden eingerichteten Kundenportals entsteht grundsätzlich kein eigener Vertrag zwischen dem Portalnutzer und dem Anbieter.
Der Kunde bleibt für seine Vertragsbeziehung zu seinen Portalnutzern verantwortlich.
11.3 Magic Link senden
Der Kunde kann einen Magic Link an einen namentlich und per E-Mail erfassten Portalnutzer senden.
Der Link ermöglicht innerhalb seiner Gültigkeitsdauer einen direkten Zugang zum freigegebenen Portalbereich.
11.4 Magic Link kopieren
Der Kunde kann, soweit angeboten, einen Magic Link auch ohne Name und E-Mail-Adresse erzeugen und kopieren.
In diesem Fall erfolgt kein automatischer Versand durch ColorConcept.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich:
- an wen der Link weitergegeben wird,
- über welchen Kommunikationsweg dies geschieht und
- ob der Link bei Verdacht auf Weitergabe widerrufen werden muss.
11.5 Besitz des Links
Jede Person, die Zugriff auf einen gültigen Magic Link erhält, kann das damit freigegebene Kundenportal öffnen.
Der Kunde darf Magic Links daher nicht wie öffentliche Links behandeln und muss sie angemessen schützen.
11.6 Gültigkeitsdauer und Widerruf
Die Gültigkeitsdauer eines Magic Links wird in der Anwendung beziehungsweise bei seiner Erstellung angezeigt.
Der Anbieter darf Magic Links aus Sicherheitsgründen:
- zeitlich begrenzen,
- widerrufen,
- ersetzen oder
- nach einer Änderung von Berechtigungen ungültig machen.
11.7 Kundenlogin
Alternativ kann der Kunde für Portalnutzer einen dauerhaften Zugang mit E-Mail-Adresse und Passwort bereitstellen.
Der Kunde ist für die Richtigkeit der Portalnutzer-Daten und die Berechtigung zur Einrichtung verantwortlich.
12. Entwürfe, Reviews und Freigaben
12.1 Review-Projekte
Der Kunde kann Review-Projekte mit einer oder mehreren Versionen anlegen.
Er entscheidet, welche:
- Farben,
- Dateien,
- Bilder,
- Logos,
- Texte und
- Versionen
im Kundenportal veröffentlicht werden.
12.2 Kundenfeedback
Berechtigte Portalnutzer können je nach Freigabe:
- allgemeine Kommentare abgeben,
- Feedback zu einzelnen Inhalten geben,
- Änderungen anfordern oder
- eine Version freigeben.
12.3 Dokumentation der Freigabe
ColorConcept kann insbesondere dokumentieren:
- freigegebene Version,
- Name des Portalnutzers,
- Zeitpunkt,
- Freigabekommentar und
- technischen Kontext der Freigabe.
12.4 Keine qualifizierte elektronische Signatur
Die in ColorConcept dokumentierte Freigabe dient der organisatorischen Nachvollziehbarkeit eines Design- und Abstimmungsprozesses.
Sie ist keine qualifizierte elektronische Signatur und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform, notarielle Form oder sonstige besondere Form.
Ob eine Freigabe im konkreten Vertragsverhältnis rechtlich ausreicht, haben Kunde und Portalnutzer selbst zu beurteilen.
12.5 Versionen
Eine freigegebene Version soll nicht unbemerkt durch eine andere Version ersetzt werden.
Der Kunde ist dennoch dafür verantwortlich, seine Projekt- und Vertragsprozesse so zu gestalten, dass eindeutig ist, welche rechtliche Bedeutung eine Freigabe besitzt.
12.6 Zahlungsstatus
Der innerhalb eines Projekts gesetzte Zahlungsstatus dient der internen Steuerung der Dateifreigabe.
Er stellt keine Zahlungsabwicklung durch den Anbieter und keinen rechtsverbindlichen Nachweis darüber dar, ob der Endkunde des Kunden tatsächlich bezahlt hat.
Der Kunde ist für die Richtigkeit des von ihm gesetzten Status verantwortlich.
13. Geschützte Vorschauen und technische Schutzmaßnahmen
13.1 Schutzfunktionen
ColorConcept kann vor finaler Freigabe und Veröffentlichung insbesondere:
- Originaldownloads sperren,
- kopierbare Farbcodes ausblenden,
- reduzierte Vorschaudateien erzeugen,
- Rechtsklick und Drag-and-drop erschweren,
- typische Speicher- und Druckfunktionen blockieren und
- personalisierte Wasserzeichen anzeigen.
13.2 Keine vollständige Verhinderung von Screenshots
Dem Kunden ist bekannt, dass Screenshots auf Betriebssystemebene, Browser-Erweiterungen, Bildschirmaufnahmen oder Fotos mit einem anderen Gerät technisch nicht vollständig verhindert werden können.
Der Anbieter schuldet daher keine vollständige Verhinderung von:
- Screenshots,
- Bildschirmaufnahmen,
- manueller Reproduktion,
- Abfotografieren oder
- sonstiger Umgehung außerhalb des kontrollierbaren Browserbereichs.
13.3 Wasserzeichen
Wasserzeichen dienen der Abschreckung und Zuordnung. Sie gewährleisten nicht, dass ein Entwurf nicht weitergegeben, bearbeitet oder entfernt werden kann.
13.4 Verantwortung des Kunden
Der Kunde entscheidet selbst, welche Inhalte er vor Freigabe online präsentiert.
Besonders sensible, hochpreisige oder geheimhaltungsbedürftige Originaldateien sollten nur in einer hierfür geeigneten Vorschau bereitgestellt werden.
14. Markenprofil und Brand-Archiv
14.1 Inhaltspflege
Der Kunde kann für seine Kunden Markengeschichten und weitere Markeninformationen pflegen, insbesondere:
- Markenbotschaft,
- Kurzbeschreibung,
- Geschichte,
- Philosophie,
- Mission,
- Vision,
- Claim,
- Zielgruppe,
- Social-Media-Botschaft,
- Markenwerte,
- Eigenschaften und
- Wertschöpfungen.
14.2 Dynamische Darstellung
ColorConcept kann die CI-Übersicht abhängig von:
- vorhandenen Inhalten,
- freigegebenen Bildern,
- Kategorien,
- Reihenfolgen,
- ausgewählten Farben und
- verfügbaren Assets
dynamisch zusammenstellen.
Leere oder nicht freigegebene Bereiche können ausgeblendet werden.
14.3 Bildzuordnung
Der Kunde kann Bilder Kategorien zuweisen, für große Darstellungen freigeben, in der Atmosphäre- beziehungsweise Bildwelt-Übersicht anzeigen und ihre Reihenfolge festlegen.
Eine automatische Kategorieerkennung ist eine Hilfsfunktion. Der Kunde muss die Zuordnung bei Bedarf prüfen und korrigieren.
14.4 Kontrast und Darstellung
ColorConcept kann abhängig von den Kundenfarben automatisch helle oder dunkle Schriftfarben auswählen.
Eine automatische Kontrastberechnung entbindet den Kunden nicht davon, die endgültige Darstellung auf:
- Lesbarkeit,
- Barrierefreiheit,
- Markenrichtlinien und
- inhaltliche Richtigkeit
zu prüfen.
15. Kundenexporte und Datenübertragung
15.1 Kundenexport
Soweit im gebuchten Paket enthalten, kann der Kunde für einzelne Kunden Exportpakete erzeugen.
Diese können insbesondere enthalten:
- Farben als JSON,
- Farben als CSV,
- Farbwelt als PDF,
- Logos,
- Signets,
- Schriften,
- Assets,
- Design-Dateien,
- Review-Daten und
- Freigabeinformationen.
15.2 Verfügbare Formate
Es besteht nur ein Anspruch auf die zum Zeitpunkt des Exports innerhalb von ColorConcept angebotenen Formate.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fremdsystemformat, eine verlustfreie Übernahme in Drittsoftware oder eine individuelle Datenmigration besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.
15.3 Verantwortung für Exportprüfung
Der Kunde muss exportierte Daten nach dem Download auf:
- Vollständigkeit,
- Lesbarkeit,
- korrekte Dateizuordnung und
- Eignung für den vorgesehenen Zweck
prüfen.
15.4 Individuelle Migration
Individuelle Exporte, Datenaufbereitungen oder Migrationen, die über die Standardfunktionen hinausgehen, können gesondert nach Aufwand angeboten und berechnet werden.
16. Pflichten des Kunden
16.1 Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde darf ColorConcept nur für rechtmäßige geschäftliche Zwecke nutzen.
Unzulässig ist insbesondere das Speichern oder Verbreiten von Inhalten, die:
- gegen Strafgesetze verstoßen,
- Rechte Dritter verletzen,
- Schadsoftware enthalten,
- Sicherheitsmechanismen umgehen,
- beleidigend, diskriminierend oder rechtswidrig sind,
- unerlaubte Werbung darstellen oder
- sonst gegen geltendes Recht verstoßen.
16.2 Rechte an Inhalten
Der Kunde darf nur Inhalte hochladen, speichern, veröffentlichen oder weitergeben, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt.
Dies gilt insbesondere für:
- Logos,
- Marken,
- Fotos,
- Illustrationen,
- Schriften,
- Mockups,
- Texte,
- Videos,
- Stockmaterial,
- Musik,
- Kundendaten und
- personenbezogene Daten.
16.3 Schrift- und Asset-Lizenzen
Der Kunde bleibt für die Einhaltung von Schrift-, Stock-, Software- und Asset-Lizenzen verantwortlich.
Die technische Möglichkeit, eine Datei hochzuladen oder einem Portalnutzer bereitzustellen, bedeutet nicht, dass die entsprechende Weitergabe lizenzrechtlich erlaubt ist.
16.4 Richtigkeit der Inhalte
Der Kunde ist für die inhaltliche und fachliche Richtigkeit seiner:
- Farben,
- CMYK-Werte,
- Markentexte,
- Freigabestatus,
- Zahlungsstatus,
- Kundenzuordnungen,
- Projektinformationen und
- Dateien
verantwortlich.
16.5 Mitwirkung
Der Kunde muss dem Anbieter Störungen und Sicherheitsprobleme möglichst konkret und zeitnah melden.
Er soll dabei insbesondere mitteilen:
- betroffene Funktion,
- Zeitpunkt,
- Browser und Endgerät,
- Fehlermeldung und
- Schritte, mit denen der Fehler reproduziert werden kann.
16.6 Keine Sicherheitsprüfungen ohne Zustimmung
Der Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters keine:
- Penetrationstests,
- automatisierten Schwachstellenscans,
- Lasttests,
- Scraping-Vorgänge oder
- sonstigen sicherheitsrelevanten Prüfungen
gegen die produktive Anwendung durchführen.
17. Rechte an ColorConcept
17.1 Rechte des Anbieters
Sämtliche Rechte an ColorConcept verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Lizenzgebern.
Dies betrifft insbesondere:
- Quellcode,
- Datenbankstruktur,
- Benutzeroberfläche,
- Designsystem,
- Softwarelogik,
- Dokumentation,
- Markenname,
- Produktgrafiken und
- Weiterentwicklungen.
17.2 Nutzungsrecht
Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein:
- einfaches,
- nicht ausschließliches,
- nicht übertragbares und
- nicht unterlizenzierbares
Recht, ColorConcept im Rahmen des gebuchten Pakets für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
Die Einrichtung berechtigter Mitarbeiter- und Kundenportalzugänge stellt keine unzulässige Unterlizenzierung dar.
17.3 Unzulässige Nutzung
Der Kunde darf insbesondere nicht:
- Quellcode zurückentwickeln, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist,
- Schutzmechanismen umgehen,
- ColorConcept kopieren,
- Teile der Anwendung als eigenes Konkurrenzprodukt anbieten,
- Zugang zu ColorConcept außerhalb der vorgesehenen Nutzerstruktur verkaufen oder
- die Anwendung für unberechtigte Dritte öffentlich zugänglich machen.
17.4 Kundeninhalte
Die Rechte an den vom Kunden hochgeladenen Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
17.5 Technisch notwendige Nutzungsrechte
Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die technisch erforderlichen Rechte ein, um die Inhalte:
- zu speichern,
- zu vervielfältigen,
- technisch zu verarbeiten,
- in Vorschaudateien umzuwandeln,
- im Kundenportal anzuzeigen,
- zu sichern und
- nach Anweisung des Kunden zum Download bereitzustellen.
Diese Rechte sind auf die Vertragserfüllung beschränkt.
18. Freistellung bei Rechtsverletzungen
Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen, stellt er den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf dieser Pflichtverletzung beruhen.
Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
Voraussetzung ist, dass der Anbieter:
- den Kunden unverzüglich über den Anspruch informiert,
- keine Anerkenntnisse ohne Abstimmung abgibt und
- dem Kunden eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung ermöglicht.
Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
19.1 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung.
19.2 Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag ergänzt diese AGB und geht ihnen bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen vor.
19.3 Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten.
Er muss insbesondere sicherstellen, dass:
- eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht,
- Portalnutzer angemessen informiert werden,
- nur erforderliche Daten verarbeitet werden,
- Löschpflichten beachtet werden und
- Anfragen betroffener Personen ordnungsgemäß bearbeitet werden.
19.4 Besondere Kategorien personenbezogener Daten
ColorConcept ist nicht für die planmäßige Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten konzipiert.
Ohne gesonderte Vereinbarung dürfen insbesondere keine:
- Patientendaten,
- Gesundheitsdaten,
- biometrischen Identifikationsdaten,
- Daten zur sexuellen Orientierung,
- politischen Überzeugungen,
- Religionszugehörigkeit,
- Gewerkschaftszugehörigkeit oder
- strafrechtlichen Verurteilungen
in ColorConcept gespeichert werden.
19.5 Unterauftragnehmer
Der Anbieter darf zur Bereitstellung geeignete Unterauftragnehmer einsetzen, insbesondere für:
- Hosting,
- E-Mail-Versand,
- Datensicherung,
- technische Überwachung und
- Supportsysteme.
Die datenschutzrechtlichen Einzelheiten ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Liste der Unterauftragnehmer.
20. Vertraulichkeit
20.1 Vertrauliche Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
Als vertraulich gelten insbesondere:
- nicht veröffentlichte Entwürfe,
- Kundendaten,
- Zugangsdaten,
- Geschäftsgeheimnisse,
- interne Prozesse,
- technische Informationen und
- unveröffentlichte Produktplanungen.
20.2 Ausnahmen
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind,
- ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
20.3 Mitarbeiter und Dienstleister
Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen ihren Mitarbeitern und eingesetzten Dienstleistern zugänglich machen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und diese angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
21. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
21.1 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe und dem üblichen technischen Standard entsprechende Verfügbarkeit.
Eine ununterbrochene, jederzeit fehlerfreie oder von allen Orten aus erreichbare Nutzung wird nicht geschuldet, sofern keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung abgeschlossen wurde.
21.2 Wartungsarbeiten
Der Anbieter darf Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsarbeiten durchführen.
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so ausgeführt, dass die Beeinträchtigung gering bleibt.
Bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen ist eine vorherige Ankündigung nicht immer möglich.
21.3 Störungen außerhalb des Einflussbereichs
Nicht vom Anbieter zu vertretende Störungen können insbesondere entstehen durch:
- Internetausfälle,
- Störungen beim Hostinganbieter,
- DNS-Probleme,
- E-Mail-Provider,
- Browserfehler,
- Betriebssysteme,
- lokale Netzwerke,
- höhere Gewalt oder
- Angriffe Dritter.
21.4 Weiterentwicklung
Der Anbieter darf ColorConcept weiterentwickeln, aktualisieren und gestalterisch verändern.
Änderungen dürfen die wesentlichen vertraglichen Nutzungsmöglichkeiten nicht unzumutbar beeinträchtigen.
Der Anbieter darf veraltete, unsichere oder kaum verwendete Funktionen ersetzen oder entfernen, wenn:
- ein sachlicher Grund besteht,
- die Hauptleistung erhalten bleibt und
- die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
21.5 Drittanbieter-Kompatibilität
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ColorConcept dauerhaft mit jeder:
- Browserversion,
- Erweiterung,
- Schriftdatei,
- Designsoftware,
- Dateiversion oder
- Drittanbieterplattform
kompatibel bleibt.
Aktuelle marktübliche Browser sollen angemessen unterstützt werden.
22. Support
22.1 Supportkanal
Supportanfragen können über die vom Anbieter benannte E-Mail-Adresse oder ein gegebenenfalls bereitgestelltes Supportformular eingereicht werden.
22.2 Supportzeiten
Soweit kein gesondertes Supportpaket vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit.
Der Anbieter bearbeitet Anfragen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten nach:
- Dringlichkeit,
- Auswirkung,
- Reproduzierbarkeit und
- Reihenfolge des Eingangs.
22.3 Nicht vom Standardsupport umfasst
Nicht ohne gesonderte Vergütung umfasst sind insbesondere:
- individuelle Datenmigrationen,
- umfangreiche Schulungen,
- Beratung zu Markenrecht,
- rechtliche Prüfung von Freigaben,
- Reparatur fehlerhafter Kundendateien,
- Gestaltung von Kundenmarken und
- individuelle Softwareentwicklung.
23. Mängel und Gewährleistung
23.1 Mangelmeldung
Der Kunde muss erkennbare Störungen in nachvollziehbarer Form melden.
Er soll dem Anbieter eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Behebung geben.
23.2 Nacherfüllung
Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Mangel darf der Anbieter nach eigener Wahl:
- den Fehler beheben,
- eine Ersatzlösung bereitstellen,
- einen zumutbaren Workaround anbieten oder
- die betroffene Funktion ersetzen.
23.3 Unerhebliche Abweichungen
Unerhebliche Beeinträchtigungen, die den Vertragszweck nicht wesentlich einschränken, begründen keine sofortigen Minderungs- oder Kündigungsrechte.
23.4 Vom Kunden verursachte Fehler
Keine Gewährleistung besteht für Fehler, die insbesondere verursacht wurden durch:
- ungeeignete Kundendateien,
- nicht unterstützte Dateiformate,
- fehlerhafte Konfigurationen,
- unberechtigte Eingriffe,
- unsichere Browser-Erweiterungen,
- lokale Netzwerke,
- veraltete Browser oder
- eine vertragswidrige Nutzung.
24. Haftung
24.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien und
- soweit eine Haftung gesetzlich zwingend ist.
24.2 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
24.3 Sonstige Schäden
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
24.4 Datenverlust
Bei einem vom Anbieter einfach fahrlässig verursachten Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener Nutzung der vorgesehenen Export- und Sicherungsmöglichkeiten entstanden wäre.
Dies gilt nicht, soweit der Anbieter ausdrücklich eine weitergehende Datensicherungspflicht übernommen hat oder die Haftung nach Ziffer 24.1 unbeschränkt ist.
24.5 Screenshots und Weitergabe
Der Anbieter haftet nicht allein deshalb, weil ein Portalnutzer:
- einen Screenshot erstellt,
- eine Vorschau abfotografiert,
- Inhalte manuell nachbaut oder
- einen vom Kunden weitergegebenen Magic Link nutzt.
Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch eine vom Anbieter zu vertretende Sicherheitsverletzung verursacht wurde.
24.6 Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
25. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit diese auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht.
Dazu können insbesondere gehören:
- Naturkatastrophen,
- Krieg,
- Terror,
- behördliche Maßnahmen,
- flächendeckende Internetausfälle,
- großangelegte Cyberangriffe,
- Pandemien,
- Streiks außerhalb des eigenen Betriebs und
- länger andauernde Ausfälle wesentlicher Infrastruktur.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit zeitnah.
Beide Parteien bemühen sich, die Auswirkungen angemessen zu begrenzen.
26. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
26.1 Vertragsbeginn
Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Kontos beziehungsweise dem im Bestellprozess angegebenen Zeitpunkt.
26.2 Laufzeit
Soweit nichts anderes vereinbart wird, läuft der kostenpflichtige Vertrag auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungszeiträumen.
26.3 Ordentliche Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit Wirkung zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
Eine anteilige Erstattung für einen bereits begonnenen Abrechnungszeitraum erfolgt nicht, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
26.4 Form der Kündigung
Die Kündigung kann mindestens in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail an:
[Kündigungs-E-Mail-Adresse]
Soweit in ColorConcept eine Kündigungsfunktion angeboten wird, kann diese ebenfalls genutzt werden.
26.5 Zusatzleistungen
Zusätzlicher Speicher, Mitarbeiterplätze und sonstige Erweiterungen sind grundsätzlich an den Hauptvertrag gekoppelt.
Mit Beendigung des Hauptvertrags enden auch die Zusatzleistungen.
26.6 Kündigung einzelner Erweiterungen
Einzelne Erweiterungen können zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden, sofern die verbleibenden Limits eingehalten werden.
27. Sperrung und außerordentliche Kündigung
27.1 Vorübergehende Sperrung
Der Anbieter darf ein Konto oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, wenn:
- eine akute Sicherheitsgefahr besteht,
- Zugangsdaten kompromittiert erscheinen,
- rechtswidrige Inhalte gespeichert werden,
- der Kunde technische Schutzmaßnahmen umgeht,
- ein erheblicher Zahlungsverzug besteht oder
- die Nutzung die Stabilität des Dienstes gefährdet.
27.2 Vorherige Ankündigung
Soweit keine akute Gefahr besteht, wird der Anbieter den Kunden vor einer Sperrung:
- informieren,
- den Grund benennen und
- eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.
27.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Zugang erst nach:
- Fälligkeit,
- angemessener Mahnung und
- erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist
einschränken oder sperren.
Eine sofortige Sperrung bleibt bei besonders schwerwiegenden Umständen möglich.
27.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde:
- wiederholt erhebliche Zahlungsverpflichtungen verletzt,
- ColorConcept für rechtswidrige Zwecke verwendet,
- Sicherheitsmechanismen vorsätzlich umgeht,
- fremde Konten angreift,
- dauerhaft falsche Unternehmensangaben macht oder
- trotz Abmahnung erhebliche Vertragsverstöße fortsetzt.
27.5 Keine Löschung allein durch Sperrung
Eine vorübergehende Sperrung führt nicht automatisch zur sofortigen Löschung der Kundendaten.
28. Folgen der Vertragsbeendigung
28.1 Ende des Nutzungsrechts
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Kunden, ColorConcept zu nutzen.
28.2 Datenexport vor Vertragsende
Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Vertragsende die von ihm benötigten Daten über die verfügbaren Exportfunktionen herunterzuladen.
28.3 Nachfrist
Soweit technisch und betrieblich möglich, kann der Anbieter dem Kunden nach Vertragsende für bis zu 30 Tage einen eingeschränkten Exportzugang gewähren.
Ein Anspruch hierauf besteht nur, wenn dies:
- im gebuchten Paket enthalten,
- ausdrücklich zugesagt oder
- individuell vereinbart wurde.
28.4 Löschung
Nach Ende des Vertrags und Ablauf einer gegebenenfalls gewährten Exportfrist darf der Anbieter die produktiv gespeicherten Kundendaten löschen.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
28.5 Sicherungskopien
Daten können nach der Löschung aus dem Produktivsystem noch für einen begrenzten Zeitraum in technischen Sicherungskopien enthalten sein.
Sie werden im Rahmen der regulären Sicherungszyklen überschrieben beziehungsweise gelöscht und nicht erneut produktiv genutzt, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
28.6 Offene Forderungen
Die Vertragsbeendigung lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche unberührt.
29. Preisänderungen
29.1 Neue Buchungen
Geänderte Preise gelten unmittelbar für Verträge und Erweiterungen, die nach Inkrafttreten der neuen Preisliste gebucht werden.
29.2 Bestehende Verträge
Preisänderungen für einen bestehenden Vertrag werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Der Anbieter wird dabei:
- den neuen Preis,
- den Zeitpunkt des Inkrafttretens und
- die Möglichkeit zur Kündigung
klar angeben.
29.3 Zustimmung
Soweit eine Preisänderung nicht bereits aufgrund einer ausdrücklich vereinbarten, transparenten Preisregelung erfolgt, wird sie nur mit Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil.
Erteilt der Kunde die Zustimmung nicht, können beide Parteien den bestehenden Vertrag nach den vertraglichen Kündigungsregeln beenden.
29.4 Keine rückwirkende Änderung
Preisänderungen wirken nicht rückwirkend.
Bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume und verbindlich bestätigte Einzelbuchungen bleiben unberührt.
30. Änderungen dieser AGB
30.1 Änderungsvorschläge
Der Anbieter kann dem Kunden Änderungen dieser AGB vorschlagen, insbesondere aufgrund:
- neuer gesetzlicher Anforderungen,
- Sicherheitsanforderungen,
- neuer Funktionen,
- geänderter Abrechnungsmodelle oder
- technischer Weiterentwicklungen.
30.2 Information
Änderungen werden dem Kunden in Textform und mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt.
30.3 Zustimmung
Wesentliche Änderungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil.
Eine bloße weitere Nutzung gilt nicht automatisch als Zustimmung, sofern dies nicht im Einzelfall rechtlich wirksam vereinbart werden kann.
30.4 Ablehnung
Stimmt der Kunde einer für die Fortführung erforderlichen Änderung nicht zu, dürfen beide Parteien den Vertrag ordentlich beenden.
Zwingende gesetzliche Änderungen können unabhängig davon umgesetzt werden, soweit sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
31. Abtretung und Vertragsübertragung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen:
- einer Unternehmensübertragung,
- einer Umstrukturierung,
- eines Verkaufs des Produktbereichs oder
- einer Rechtsnachfolge
auf einen geeigneten Rechtsnachfolger übertragen, sofern dem Kunden hierdurch keine wesentliche Verschlechterung seiner Rechtsposition entsteht.
Der Kunde wird über eine solche Übertragung informiert.
32. Kommunikation und Erklärungen
32.1 Elektronische Kommunikation
Vertragsrelevante Mitteilungen können grundsätzlich per E-Mail oder innerhalb der Anwendung erfolgen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Rechnungen,
- Sicherheitshinweise,
- Preisänderungen,
- Änderungen der AGB,
- Kündigungsbestätigungen,
- Buchungsbestätigungen und
- wichtige Betriebsinformationen.
32.2 Aktualität der E-Mail-Adresse
Der Kunde muss sicherstellen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse:
- erreichbar ist,
- regelmäßig kontrolliert wird und
- Nachrichten des Anbieters nicht dauerhaft blockiert.
32.3 Textform
Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt insbesondere eine lesbare Erklärung per E-Mail, in der die erklärende Person erkennbar benannt ist.
33. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
33.1 Deutsches Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
33.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde:
- Kaufmann,
- juristische Person des öffentlichen Rechts oder
- öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
33.3 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.
34. Schlussbestimmungen
34.1 Vollständigkeit
Diese AGB, die jeweilige Leistungsbeschreibung, die Preisübersicht, der Auftragsverarbeitungsvertrag und individuelle Vereinbarungen bilden gemeinsam die vertragliche Grundlage.
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
- individuelle Vereinbarung,
- Auftragsverarbeitungsvertrag für datenschutzrechtliche Fragen,
- Buchungs- beziehungsweise Leistungsbeschreibung,
- diese AGB.
34.2 Unwirksame Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
34.3 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
